Intelligentes Messsystem (iMSys): Pflicht, Kosten, Ablauf
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway, bei PV-Anlagen über 7 kW zusätzlich aus einer Steuerungseinrichtung. Der Einbau ist nach § 29 MsbG Pflicht bei mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei Erzeugungsanlagen über 7 kW und bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Für PV-Anlagen bis 15 kW darf der Anschlussnutzer höchstens 50 Euro pro Jahr zahlen, die Steuerungseinrichtung kostet bis zu 50 Euro zusätzlich. Zum 30. Juni 2026 waren 5,9 Prozent aller Messlokationen ausgestattet.
Was zum intelligenten Messsystem gehört
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist kein einzelnes Gerät, sondern ein nach dem Messstellenbetriebsgesetz definierter Verbund aus zwei, bei PV-Anlagen über 7 kW aus drei Komponenten:
| Komponente | Aufgabe | Pflicht |
|---|---|---|
| Moderne Messeinrichtung (mME) | Digitaler Zähler, misst und speichert Bezug und Einspeisung | Bis Ende 2032 an jeder Messstelle (§ 29 Abs. 3 MsbG) |
| Smart-Meter-Gateway (SMGW) | Kommunikationseinheit mit Sicherheitsmodul, verschlüsselt und verteilt die Messwerte, BSI-zertifiziert | Macht aus der mME ein iMSys |
| Steuerungseinrichtung (Steuerbox) | Schaltet oder regelt Anlagen über den CLS-Kanal des Gateways | Bei PV über 7 kW und bei § 14a-Geräten |
Ein digitaler Zähler allein ist noch kein Smart Meter: Die moderne Messeinrichtung zeigt Werte nur vor Ort an, sendet nichts und ermöglicht weder dynamische Tarife noch Fernsteuerung. Erst mit dem Gateway wird die Messstelle kommunikationsfähig.
Einbaupflicht nach § 29 MsbG
Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss, soweit es nach § 30 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, folgende Messstellen ausstatten:
| Fallgruppe | Ausstattung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Letztverbraucher mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch (Durchschnitt der letzten drei Jahre) | iMSys | § 29 Abs. 1 Nr. 1 |
| Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit Vereinbarung nach § 14a EnWG (Wärmepumpe, Wallbox, Speicher) | iMSys und Steuerungseinrichtung | § 29 Abs. 1 Nr. 2a |
| Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung | iMSys und Steuerungseinrichtung | § 29 Abs. 1 Nr. 2b |
| Alle übrigen Messstellen, etwa PV bis 7 kW | Optional, Entscheidung des Messstellenbetreibers | § 29 Abs. 2 |
Maßgeblich ist die installierte Leistung, mehrere Anlagen an einem Netzanschluss werden nach § 24 EEG zusammengefasst. Von der Steuerungseinrichtung befreit § 29 Abs. 5 MsbG, wer die Einspeisung dauerhaft auf 0 Prozent begrenzt (Nulleinspeisung) und dies in Textform erklärt; die Erklärung bindet vier Jahre. Seit dem 1. Januar 2025 kann jeder Anschlussnutzer den vorzeitigen Einbau verlangen (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG): Lieferfrist vier Monate, einmaliges Entgelt bis 100 Euro.
Rollout-Fahrplan und Stand 2026
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW, Mai 2023) hat den Rollout verbindlich terminiert, das Solarspitzengesetz vom 25. Februar 2025 hat die Fristen für Anlagenbetreiber nachgeschärft. § 45 MsbG verlangt vom grundzuständigen Messstellenbetreiber:
| Frist | Letztverbraucher (über 6.000 kWh, § 14a) | Anlagenbetreiber (über 7 bis 100 kW) |
|---|---|---|
| 31.12.2025 | 20 % aller Pflichtfälle | Beginn der Ausstattung |
| 31.12.2026 | 90 % der seit 25.02.2025 neu hinzugekommenen Pflichtfälle | 90 % der Leistung, die zwischen 25.02.2025 und 30.09.2026 in Betrieb ging |
| 31.12.2028 | 90 % der 2027 und 2028 neu hinzugekommenen Fälle | 90 % der Leistung ab 10/2026 sowie 50 % der Bestandsleistung aus 2018 bis Februar 2025 |
| 31.12.2030 | 90 % der 2029 und 2030 neu hinzugekommenen Fälle | 90 % der Leistung ab 10/2028 |
| 31.12.2032 | 90 % aller Pflichtfälle | 90 % der gesamten installierten Leistung |
Anlagen über 100 kW folgen ab 2028 mit eigenen Zeiträumen. Zum Stichtag 30. Juni 2026 meldet die Bundesnetzagentur:
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Messlokationen gesamt | 54.135.202 |
| Davon mit iMSys | 3.172.579 (5,9 %) |
| Quotenrelevante Pflichteinbaufälle | 4.831.178 |
| Davon ausgestattet | 1.259.270 (26,1 %) |
| Zubau im ersten Halbjahr 2026 | rund 765.000 iMSys |
Die Bundesnetzagentur hat den Wert für Ende 2025 nachträglich auf 2.406.454 iMSys (4,4 Prozent) korrigiert, weil Messstellen mit PV über 7 kW und hohem Verbrauch doppelt gezählt worden waren. Seit März 2026 laufen Aufsichtsverfahren gegen 434 Messstellenbetreiber, die die 20-Prozent-Quote verfehlt haben, darunter 77 mit null Prozent. Ab Ende 2026 gelten die Zeitraumquoten für neu hinzukommende Pflichtfälle.
Kosten: Preisobergrenzen nach § 30 MsbG
Beim grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten gesetzliche Bruttoobergrenzen pro Jahr. Der Netzbetreiberanteil wird über die Netzentgelte gewälzt, der Nutzeranteil erscheint auf der Strom- oder einer separaten Messrechnung:
| Fallgruppe | Gesamt | Anteil Netzbetreiber | Anteil Anschlussnutzer |
|---|---|---|---|
| Verbrauch über 6.000 bis 10.000 kWh | 120 € | 80 € | 40 € |
| Verbrauch über 10.000 bis 20.000 kWh, § 14a-Gerät, PV über 7 bis 15 kW | 130 € | 80 € | 50 € |
| Verbrauch über 20.000 bis 50.000 kWh, PV über 15 bis 25 kW | 190 € | 80 € | 110 € |
| Verbrauch über 50.000 bis 100.000 kWh, PV über 25 bis 100 kW | 220 € | 80 € | 140 € |
| Steuerungseinrichtung (zusätzlich) | 100 € | 50 € | 50 € |
| Optionaler Einbau (bis 6.000 kWh, PV bis 7 kW) | 60 € | 30 € | 30 € |
| Moderne Messeinrichtung ohne Gateway | 25 € | 25 € |
Treffen mehrere Fallgruppen auf einen Anschlussnutzer zu, gilt die höchste einschlägige Obergrenze, nicht die Summe (§ 30 Abs. 5). Der Eigenstromverbrauch des Messsystems darf nicht berechnet werden. Nicht gedeckelt sind Umbauten am Zählerschrank, die der Anschlussnehmer trägt, und die Entgelte wettbewerblicher Messstellenbetreiber.
Ablauf des Einbaus
- Ankündigung: Mindestens drei Monate vor dem Einbau informiert der Messstellenbetreiber Anschlussnutzer, Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber und weist auf die freie Wahl eines Messstellenbetreibers hin (§ 37 MsbG).
- Termin: Spätestens zwei Wochen vorher, mit mindestens einem Ersatztermin (§ 38 MsbG).
- Montage: Zählertausch gegen die moderne Messeinrichtung, Gateway in den Zählerschrank, bei PV über 7 kW zusätzlich die Steuerbox. Alte Schränke ohne APZ-Feld brauchen oft einen Umbau.
- Inbetriebnahme: Der Gateway-Administrator konfiguriert das Gateway aus der Ferne; ab dann liegen Viertelstundenwerte vor.
- Wahlrecht: Zwei Jahre ab Einbau kann der Anschlussnutzer kostenfrei zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wechseln, dann ohne Preisobergrenzen.
Den Einbau selbst können weder Anschlussnutzer noch Anschlussnehmer ablehnen.
Rolle des Messstellenbetreibers
Grundzuständig ist meist der Verteilnetzbetreiber oder eine Tochtergesellschaft. Er trägt die Rollout-Pflicht, veröffentlicht jährlich bis zum 31. Oktober ein Preisblatt für drei Jahre und meldet seine Quoten quartalsweise an die Bundesnetzagentur, die bei Verfehlung Zwangsgelder bis 10 Millionen Euro verhängen kann. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber bündeln das iMSys mit Tarif- oder Energiemanagement-Paketen zu freien Preisen; die Technik muss in beiden Fällen BSI-zertifiziert sein.
Datenübertragung und Datenschutz
Das Smart-Meter-Gateway ist das Sicherheitsmodul des Systems. Es trennt drei Netze: das lokale Messnetz zu den Zählern (LMN), das Heimnetz für Nutzer und Steuerboxen (HAN) und die Weitverkehrsverbindung zum Messstellenbetreiber (WAN). Das BSI gibt die Anforderungen in der Technischen Richtlinie TR-03109 und im Schutzprofil für das Gateway vor und prüft sie im Zertifizierungsverfahren; die Verschlüsselung läuft über die Smart-Metering-PKI.
Für Messstellen bis 100.000 kWh erfasst das System Bezug und Einspeisung im 15-Minuten-Raster (§ 55 MsbG) und überträgt die Werte einmal täglich an den Messstellenbetreiber. Netzbetreiber, Lieferant, Bilanzkoordinator und Direktvermarkter erhalten nur die für ihre Aufgabe nötigen Zeitreihen; weitere Dienste brauchen eine Einwilligung. Die eigenen Daten stehen über die HAN-Schnittstelle oder ein Kundenportal bereit.
Nutzen für PV-Betreiber
- Volle Einspeisung statt 60-Prozent-Deckel: Neuanlagen seit dem 25. Februar 2025 dürfen ohne iMSys und Steuerbox nur 60 Prozent der installierten Leistung einspeisen (Einspeisebegrenzung nach § 9 EEG).
- Dynamische Stromtarife: Seit 2025 müssen alle Lieferanten iMSys-Kunden einen dynamischen Tarif anbieten.
- Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG: Für netzdienlich gesteuerte Wärmepumpen und Wallboxen, Voraussetzung ist das iMSys mit Steuerungseinrichtung.
- Viertelstundengenaue Abrechnung: Vergütungssperre bei negativen Börsenpreisen und Verlängerung des Vergütungszeitraums nach § 51a EEG werden exakt erfasst.
- Belastbare Daten für Eigenverbrauchsanalyse und Energiemanagementsystem.
Pflichten für PV-Betreiber
| Pflicht | Was konkret zu tun ist |
|---|---|
| Zugang gewähren | Zählerschrank zum angekündigten Termin zugänglich machen, Ausweis des Monteurs prüfen |
| Zählerplatz vorhalten | Bei Neuanlagen über 7 kW den Zählerschrank mit Platz für Gateway und Steuerbox planen (APZ-Feld, Raum für Reihenklemmen) |
| Steuerbarkeit herstellen | Wechselrichter oder EMS an die Steuerbox anbinden, damit Netzbetreiber-Signale nach § 9 EEG umgesetzt werden |
| Nulleinspeisung erklären | Wer keine Steuerbox will, erklärt dem Messstellenbetreiber in Textform die dauerhafte Begrenzung auf 0 Prozent |
| Messkonzept abstimmen | Bei Speicher, Wallbox oder Mieterstrom das Messkonzept mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber klären |
| Kosten prüfen | Rechnung gegen die Preisobergrenzen des § 30 MsbG halten; Umbaukosten am Zählerschrank sind nicht gedeckelt |
Rechtsstand
Grundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz in der seit dem 25. Februar 2025 geltenden Fassung (GNDEW 2023, geändert durch das Solarspitzengesetz); die Preisobergrenzen des § 30 MsbG gelten seit dem 1. Januar 2025 und können von der Bundesnetzagentur nach § 33 MsbG per Festlegung ersetzt werden. Rollout-Zahlen: Halbjahreserhebung der Bundesnetzagentur zum 30. Juni 2026, veröffentlicht am 21. September 2026.
Häufige Fragen
Ist ein intelligentes Messsystem für meine PV-Anlage Pflicht?
Was darf ein intelligentes Messsystem bei einer PV-Anlage kosten?
Wie läuft der Einbau eines iMSys ab?
Welche Daten überträgt ein intelligentes Messsystem und an wen?
Quellen
- Bundesnetzagentur, Roll-out intelligenter Messsysteme, Stand 30.06.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 21.09.2026 zum Smart-Meter-Rollout
- Bundesnetzagentur, Verbraucherportal: Messeinrichtungen und Zähler
- § 29 MsbG, Ausstattungspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers
- § 30 MsbG, Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme
- § 35 MsbG, Entgelte für Zusatzleistungen
- § 45 MsbG, Rollout-Fristen und Quoten
- § 14a EnWG, Netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
- BSI, Smart Metering: Smart-Meter-Gateway, Schutzprofile und Technische Richtlinien
- Verbraucherzentrale, Smart Meter: Was Sie über die Stromzähler wissen müssen
- VDE FNN, Impuls: Rollout gelingt mit bestehender Smart-Meter-Infrastruktur (PDF)