Nulleinspeisung
Nulleinspeisung bedeutet, dass eine PV-Anlage keinen Strom ins öffentliche Netz einspeist. Der Wechselrichter drosselt die Erzeugung, sobald der Eigenverbrauch gedeckt ist. Ohne Vergütungsvertrag wird die Anlage abgeriegelt.
Was ist Nulleinspeisung?
Bei einer Nulleinspeisung wird die PV-Anlage so konfiguriert, dass kein Strom ins öffentliche Netz fließt. Der Wechselrichter drosselt die Erzeugung automatisch, sobald der aktuelle Eigenverbrauch gedeckt ist und kein Speicher mehr aufnehmen kann.
Technische Umsetzung
Die Nulleinspeisung erfordert:
- Leistungsmessung am Netzanschlusspunkt (Stromwandler/Smart Meter)
- Wechselrichter mit Einspeisebegrenzung — die meisten modernen Geräte unterstützen dies
- Regelungslogik: Erzeugung wird in Echtzeit an den Verbrauch angepasst
Rechtliche Einordnung
Auch bei Nulleinspeisung besteht die Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister. Die Anlage muss als “Anlage ohne EEG-Vergütung” gemeldet werden. Die vereinfachte Netzanschlussregelung (unter 30 kWp) gilt weiterhin.
Wann sinnvoll?
| Szenario | Bewertung |
|---|---|
| Mit großem Speicher + hohem Verbrauch | Bedingt sinnvoll |
| Ohne Speicher | Unwirtschaftlich — zu viel Verlust |
| Inselbetrieb (kein Netzanschluss) | Ja, aber dann ist es eine Inselanlage |
| Verwaltungsaufwand minimieren | Fragwürdig — MaStR-Pflicht bleibt |
In den meisten Fällen ist die Überschusseinspeisung mit EEG-Vergütung die bessere Wahl.