Einspeisebegrenzung (60 % heute, 50 % geplant)
PV-Anlagen ohne intelligentes Messsystem müssen ihre Wirkleistungseinspeisung heute auf 60 % der Nennleistung begrenzen – eine Übergangsregel des Solarspitzengesetzes, die entfällt, sobald Steuerbarkeit hergestellt ist. Davon zu unterscheiden ist die im EEG-2027-Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 geplante dauerhafte 50-%-Begrenzung für neue Dachanlagen. Beide Grenzen beziehen sich auf die Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt, nicht auf die Erzeugung.
60 % oder 50 %? Die beiden Grenzen auseinanderhalten
Rund um die Einspeisebegrenzung kursieren zwei unterschiedliche Prozentwerte. Sie haben nichts miteinander zu tun:
| 60 % | 50 % | |
|---|---|---|
| Status | geltendes Recht | Regierungsentwurf (Kabinettsbeschluss 29.07.2026) |
| Rechtsgrundlage | § 9 EEG i. V. m. Solarspitzengesetz | EEG 2027, Entwurf |
| Charakter | Übergangsregel – entfällt, sobald Steuerbarkeit hergestellt ist | Dauerregel für neue Dachanlagen |
| Betroffen | Anlagen ohne iMSys + Steuerbox | neue Dachanlagen (Leistungsgrenze offen) |
| Endet mit | Einbau und Test von iMSys und Steuereinrichtung | gar nicht – gilt dauerhaft |
Beide Grenzen beziehen sich auf die Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt, nicht auf die Erzeugung der Module. Eigenverbrauch und Ladung eines Batteriespeichers bleiben davon unberührt — das ist der entscheidende Punkt für die Ertragsbewertung.
Aktuelle Regelung (§9 EEG 2023)
Seit dem EEG 2023 gibt es zwei Wege:
| Variante | Einspeisebegrenzung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Mit iMSys + Steuerbox | Keine Begrenzung (100 %) | iMSys + BSI-zertifizierte Steuerbox installiert und vom Netzbetreiber getestet |
| Ohne iMSys/Steuerbox | 60 % der Nennleistung | Wechselrichter drosselt automatisch |
Wichtig: Der iMSys-Zähler allein reicht nicht. Seit dem Solarspitzengesetz (25.02.2025) ist zusätzlich eine BSI-zertifizierte Steuerbox erforderlich, die dem Netzbetreiber die Fernsteuerung ermöglicht. Erst wenn beides installiert und getestet ist, entfällt die 60%-Begrenzung.
Warum 60 % statt 70 %?
Der Gesetzgeber will den Anreiz zum Smart-Meter-Einbau erhöhen. Mit iMSys kann der Netzbetreiber bei Engpässen gezielt und temporär die Einspeisung reduzieren — das ist für alle Seiten besser als eine pauschale Drosselung.
Historische Entwicklung
| Zeitraum | Regelung |
|---|---|
| Bis Sept. 2022 | 70 % Begrenzung für Anlagen bis 25 kWp |
| Sept. 2022 – Jan. 2023 | Entfall für Neuanlagen bis 25 kWp |
| Jan. 2023 | Entfall auch für Bestandsanlagen bis 7 kWp |
| Ab EEG 2023 | 60 % ohne iMSys, 100 % mit iMSys |
Ertragsverlust bei 60 % Begrenzung
| Szenario | Ertragsverlust/Jahr |
|---|---|
| 60 % Begrenzung ohne Speicher | 5–10 % |
| 60 % Begrenzung mit Speicher | 2–5 % |
| Mit Smart Meter (100 %) | 0 % |
Der Verlust betrifft nur die Spitzenstunden an sonnigen Tagen. Mit Batteriespeicher wird der Überschuss gepuffert statt abgeregelt.
Die geplante 50-%-Dauerregel im EEG 2027
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf für die EEG-Reform 2027 beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass neue Dachanlagen dauerhaft höchstens 50 % ihrer installierten Leistung als Wirkleistung ins Netz einspeisen dürfen. Bei einer 10-kWp-Anlage wären das maximal 5 kW am Netzverknüpfungspunkt.
Rechtsstand: Das ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Bundestag (Beratung ab Herbst 2026), Bundesrat und die EU-beihilferechtliche Genehmigung stehen aus; der verbindliche Gesetzestext war am Beschlusstag laut IWR noch nicht veröffentlicht.
Der Unterschied zur heutigen 60-%-Regel ist grundsätzlich: Die 60-%-Grenze ist ein Anreiz zum Smart-Meter-Einbau und endet, sobald iMSys und Steuereinrichtung installiert und getestet sind. Die 50-%-Grenze wäre dagegen eine Dauerregel, die auch mit vollständiger Steuerbarkeit bestehen bliebe.
Offene Punkte
Zwei zentrale Fragen sind Stand 29.07.2026 nicht geklärt:
- Speicher-Ausnahme: Ob Anlagen mit Batteriespeicher von der Regel ausgenommen werden, ist offen.
- Leistungsgrenze: Ob die 50-%-Regel für Anlagen bis 25 kW oder bis 100 kW gilt, ist offen – im Umlauf sind beide Werte.
Belastbar wird das erst mit der Veröffentlichung des verbindlichen Gesetzestextes.
Ertragsverlust bei 50 % Begrenzung
Die HTW Berlin hat die Auswirkungen einer 50-%-Einspeisebegrenzung simuliert. Entscheidend ist, wie viel des abgeregelten Überschusses anderweitig genutzt wird:
| Szenario | Mittlerer Ertragsverlust |
|---|---|
| ohne Eigenverbrauch | 15 % |
| mit Haushaltseigenverbrauch | 8,9 % |
| mit konventionell geladenem Speicher | 7–8 % |
| mit prognosebasierter Speicherladung | 1–2 % |
Die Zahlen zeigen den praktischen Hebel: Ein Speicher, der seine Ladung anhand einer Erzeugungs- und Verbrauchsprognose auf die Mittagsspitze legt, statt morgens sofort vollzuladen, reduziert den Verlust auf ein bis zwei Prozent. Prognosebasiertes Laden ist bei modernen Energiemanagementsystemen verbreitet.
Empfehlung
Für alle PV-Anlagen ab 7 kWp ist der Smart-Meter-Einbau ohnehin Pflicht. Die 60%-Begrenzung ist nur eine Übergangslösung, bis das iMSys installiert ist. Die Kosten für das Smart Meter sind gesetzlich gedeckelt auf max. 50 €/Jahr (bis 15 kWp).
Wer 2026 oder später plant, sollte die geplante 50-%-Dauerregel bereits in der Auslegung berücksichtigen: Ein Speicher mit prognosebasierter Ladung und ein hoher Eigenverbrauchsanteil machen die Begrenzung wirtschaftlich weitgehend folgenlos.
Häufige Fragen
Muss ich meine PV-Anlage auf 60 % drosseln?
Was ist der Unterschied zwischen der alten 70%- und der neuen 60%-Regelung?
Was ist die geplante 50-%-Einspeisebegrenzung?
Verliere ich durch die 50-%-Grenze die Hälfte meines Ertrags?
Quellen
- EEG 2023 – §9 Technische Vorgaben
- SMA Solar – §9 EEG: Was Sie jetzt wissen müssen
- HTW Berlin – Studie: 50-Prozent-Einspeisebegrenzung für PV-Speichersysteme
- BMWE – EEG-Novelle und Netzanschlusspaket im Bundeskabinett beschlossen (29.07.2026)
- IWR – Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle 2027, endgültiger Gesetzestext steht noch aus (29.07.2026)