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Recht Einsteiger · Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Einspeisebegrenzung (60 % heute, 50 % geplant)

PV-Anlagen ohne intelligentes Messsystem müssen ihre Wirkleistungseinspeisung heute auf 60 % der Nennleistung begrenzen – eine Übergangsregel des Solarspitzengesetzes, die entfällt, sobald Steuerbarkeit hergestellt ist. Davon zu unterscheiden ist die im EEG-2027-Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 geplante dauerhafte 50-%-Begrenzung für neue Dachanlagen. Beide Grenzen beziehen sich auf die Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt, nicht auf die Erzeugung.

60 % oder 50 %? Die beiden Grenzen auseinanderhalten

Rund um die Einspeisebegrenzung kursieren zwei unterschiedliche Prozentwerte. Sie haben nichts miteinander zu tun:

60 %50 %
Statusgeltendes RechtRegierungsentwurf (Kabinettsbeschluss 29.07.2026)
Rechtsgrundlage§ 9 EEG i. V. m. SolarspitzengesetzEEG 2027, Entwurf
CharakterÜbergangsregel – entfällt, sobald Steuerbarkeit hergestellt istDauerregel für neue Dachanlagen
BetroffenAnlagen ohne iMSys + Steuerboxneue Dachanlagen (Leistungsgrenze offen)
Endet mitEinbau und Test von iMSys und Steuereinrichtunggar nicht – gilt dauerhaft

Beide Grenzen beziehen sich auf die Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt, nicht auf die Erzeugung der Module. Eigenverbrauch und Ladung eines Batteriespeichers bleiben davon unberührt — das ist der entscheidende Punkt für die Ertragsbewertung.

Aktuelle Regelung (§9 EEG 2023)

Seit dem EEG 2023 gibt es zwei Wege:

VarianteEinspeisebegrenzungVoraussetzung
Mit iMSys + SteuerboxKeine Begrenzung (100 %)iMSys + BSI-zertifizierte Steuerbox installiert und vom Netzbetreiber getestet
Ohne iMSys/Steuerbox60 % der NennleistungWechselrichter drosselt automatisch

Wichtig: Der iMSys-Zähler allein reicht nicht. Seit dem Solarspitzengesetz (25.02.2025) ist zusätzlich eine BSI-zertifizierte Steuerbox erforderlich, die dem Netzbetreiber die Fernsteuerung ermöglicht. Erst wenn beides installiert und getestet ist, entfällt die 60%-Begrenzung.

Warum 60 % statt 70 %?

Der Gesetzgeber will den Anreiz zum Smart-Meter-Einbau erhöhen. Mit iMSys kann der Netzbetreiber bei Engpässen gezielt und temporär die Einspeisung reduzieren — das ist für alle Seiten besser als eine pauschale Drosselung.

Historische Entwicklung

ZeitraumRegelung
Bis Sept. 202270 % Begrenzung für Anlagen bis 25 kWp
Sept. 2022 – Jan. 2023Entfall für Neuanlagen bis 25 kWp
Jan. 2023Entfall auch für Bestandsanlagen bis 7 kWp
Ab EEG 202360 % ohne iMSys, 100 % mit iMSys

Ertragsverlust bei 60 % Begrenzung

SzenarioErtragsverlust/Jahr
60 % Begrenzung ohne Speicher5–10 %
60 % Begrenzung mit Speicher2–5 %
Mit Smart Meter (100 %)0 %

Der Verlust betrifft nur die Spitzenstunden an sonnigen Tagen. Mit Batteriespeicher wird der Überschuss gepuffert statt abgeregelt.

Die geplante 50-%-Dauerregel im EEG 2027

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf für die EEG-Reform 2027 beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass neue Dachanlagen dauerhaft höchstens 50 % ihrer installierten Leistung als Wirkleistung ins Netz einspeisen dürfen. Bei einer 10-kWp-Anlage wären das maximal 5 kW am Netzverknüpfungspunkt.

Rechtsstand: Das ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Bundestag (Beratung ab Herbst 2026), Bundesrat und die EU-beihilferechtliche Genehmigung stehen aus; der verbindliche Gesetzestext war am Beschlusstag laut IWR noch nicht veröffentlicht.

Der Unterschied zur heutigen 60-%-Regel ist grundsätzlich: Die 60-%-Grenze ist ein Anreiz zum Smart-Meter-Einbau und endet, sobald iMSys und Steuereinrichtung installiert und getestet sind. Die 50-%-Grenze wäre dagegen eine Dauerregel, die auch mit vollständiger Steuerbarkeit bestehen bliebe.

Offene Punkte

Zwei zentrale Fragen sind Stand 29.07.2026 nicht geklärt:

  • Speicher-Ausnahme: Ob Anlagen mit Batteriespeicher von der Regel ausgenommen werden, ist offen.
  • Leistungsgrenze: Ob die 50-%-Regel für Anlagen bis 25 kW oder bis 100 kW gilt, ist offen – im Umlauf sind beide Werte.

Belastbar wird das erst mit der Veröffentlichung des verbindlichen Gesetzestextes.

Ertragsverlust bei 50 % Begrenzung

Die HTW Berlin hat die Auswirkungen einer 50-%-Einspeisebegrenzung simuliert. Entscheidend ist, wie viel des abgeregelten Überschusses anderweitig genutzt wird:

SzenarioMittlerer Ertragsverlust
ohne Eigenverbrauch15 %
mit Haushaltseigenverbrauch8,9 %
mit konventionell geladenem Speicher7–8 %
mit prognosebasierter Speicherladung1–2 %

Die Zahlen zeigen den praktischen Hebel: Ein Speicher, der seine Ladung anhand einer Erzeugungs- und Verbrauchsprognose auf die Mittagsspitze legt, statt morgens sofort vollzuladen, reduziert den Verlust auf ein bis zwei Prozent. Prognosebasiertes Laden ist bei modernen Energiemanagementsystemen verbreitet.

Empfehlung

Für alle PV-Anlagen ab 7 kWp ist der Smart-Meter-Einbau ohnehin Pflicht. Die 60%-Begrenzung ist nur eine Übergangslösung, bis das iMSys installiert ist. Die Kosten für das Smart Meter sind gesetzlich gedeckelt auf max. 50 €/Jahr (bis 15 kWp).

Wer 2026 oder später plant, sollte die geplante 50-%-Dauerregel bereits in der Auslegung berücksichtigen: Ein Speicher mit prognosebasierter Ladung und ein hoher Eigenverbrauchsanteil machen die Begrenzung wirtschaftlich weitgehend folgenlos.

Häufige Fragen

Muss ich meine PV-Anlage auf 60 % drosseln?

Nur wenn kein intelligentes Messsystem (iMSys) mit BSI-zertifizierter Steuerbox installiert ist. Mit iMSys + Steuerbox entfällt die Begrenzung vollständig — der Netzbetreiber kann bei Bedarf fernsteuern. Ohne diese Technik muss die Wirkleistung auf 60 % begrenzt werden. Die 60-%-Regel ist damit eine Übergangsregel, keine Dauerregel.

Was ist der Unterschied zwischen der alten 70%- und der neuen 60%-Regelung?

Die 70%-Regelung galt pauschal für alle kleinen Anlagen. Die neue 60%-Regelung ist der Fallback für Anlagen OHNE iMSys + Steuerbox. Wer beides einbauen lässt, darf 100 % einspeisen. Für PV ab 7 kWp ist der Einbau ohnehin Pflicht.

Was ist die geplante 50-%-Einspeisebegrenzung?

Der Regierungsentwurf zum EEG 2027, den das Bundeskabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat, sieht vor, dass neue Dachanlagen dauerhaft höchstens 50 % ihrer installierten Leistung als Wirkleistung ins Netz einspeisen dürfen. Anders als die 60-%-Regel wäre das keine Übergangslösung, die mit dem Smart-Meter-Einbau endet, sondern eine Dauerregel. Es handelt sich um einen Regierungsentwurf, nicht um geltendes Recht — Bundestag, Bundesrat und die EU-beihilferechtliche Genehmigung stehen aus.

Verliere ich durch die 50-%-Grenze die Hälfte meines Ertrags?

Nein. Die Grenze bezieht sich auf die Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt, nicht auf die Erzeugung — Eigenverbrauch und Speicherladung bleiben unberührt. Nach Berechnungen der HTW Berlin liegt der Ertragsverlust bei einer 50-%-Begrenzung ohne Eigenverbrauch im Mittel bei 15 %, mit Haushaltseigenverbrauch bei 8,9 %, mit konventionell geladenem Speicher bei 7–8 % und mit prognosebasierter Speicherladung nur noch bei 1–2 %.
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