§14a EnWG (steuerbare Verbraucher)
§14a EnWG regelt die netzorientierte Steuerung von Wärmepumpen, Wallboxen und Speichern. Im Gegenzug für die temporäre Drosselung bei Netzengpässen erhalten Betreiber dauerhaft reduzierte Netzentgelte — eine Ersparnis von 100–200 € pro Jahr.
Was regelt §14a EnWG?
§14a des Energiewirtschaftsgesetzes ermöglicht Netzbetreibern, steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei Netzengpässen temporär zu drosseln. Im Gegenzug erhalten die Betreiber dauerhaft reduzierte Netzentgelte.
Betroffene Geräte
| Gerät | Betroffen? | Typische Leistung |
|---|---|---|
| Wärmepumpe | Ja | 3–12 kW |
| Wallbox (E-Auto) | Ja | 3,7–22 kW |
| Batteriespeicher (Laden) | Ja | 3–10 kW |
| Klimaanlage | Ja (ab 4,2 kW) | 2–8 kW |
| Haushaltsstrom | Nein | — |
| PV-Einspeisung | Nein (andere Regelung) | — |
Wie funktioniert die Steuerung?
- Netzbetreiber erkennt Engpass im lokalen Netz (z. B. viele Wallboxen laden gleichzeitig)
- Signal via Smart Meter an die steuerbaren Verbraucher
- Drosselung auf Mindestleistung (4,2 kW garantiert)
- Maximale Dauer: 2 Stunden am Stück, dann Pause
- Normalbetrieb sobald Engpass behoben
Netzentgelt-Reduktion
| Modul | Beschreibung |
|---|---|
| Modul 1 | Pauschale Netzentgelt-Reduktion: 110–190 €/Jahr (bundeseinheitlich je Netzbetreiber) |
| Modul 2 | Arbeitspreisreduktion: Netzentgelt-Arbeitspreis wird auf 40 % reduziert (separater Zähler nötig) |
| Modul 3 | Zeitvariable Netzentgelte — günstiger bei niedriger Netzlast (nur in Kombination mit Modul 1, ab April 2025) |
Der Betreiber wählt ein Modul bei der Anmeldung beim Netzbetreiber. Quelle: Bundesnetzagentur, Festlegung BK8-22/010-A.
Voraussetzungen
- Smart Meter (iMSys) muss installiert sein
- Steuerbox oder Schnittstelle am Gerät
- Anmeldung beim Netzbetreiber als steuerbarer Verbraucher