Smart Meter
Smart Meter ist der Oberbegriff für digitale Stromzähler. Zu unterscheiden sind die moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationsanbindung und das intelligente Messsystem mit Smart-Meter-Gateway. Für PV-Anlagen über 7 kW ist das intelligente Messsystem Pflicht. Zum Stichtag 31.12.2025 lag die Pflichteinbau-Quote nach Angaben der Bundesnetzagentur bei 23,3 Prozent; das gesetzliche Zwischenziel von 20 Prozent wurde damit erreicht.
Was ist ein Smart Meter?
„Smart Meter” ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff, kein Rechtsbegriff. Das Messstellenbetriebsgesetz unterscheidet zwei Geräteklassen:
| Variante | Funktion | Für wen? |
|---|---|---|
| Moderne Messeinrichtung (mME) | Digitale Anzeige, speichert 24 Monate, keine Kommunikationsanbindung | Alle Haushalte (Standard) |
| Intelligentes Messsystem (iMSys) | mME plus Smart-Meter-Gateway, überträgt Messwerte und ermöglicht Steuerung | PV über 7 kW, Verbrauch über 6.000 kWh |
Wer „Smart Meter” sagt, meint fast immer das iMSys. Das Smart-Meter-Gateway ist dabei nur die Kommunikationseinheit des iMSys – für die Fernsteuerung einer PV-Anlage oder eines steuerbaren Verbrauchers kommt zusätzlich eine Steuerbox hinzu.
Wer ist zum Einbau verpflichtet?
| Fallgruppe | Schwelle |
|---|---|
| Haushalte und Gewerbe | Jahresverbrauch über 6.000 kWh |
| PV- und andere Erzeugungsanlagen | installierte Leistung über 7 kW (Pflichtrollout im Band 7–100 kW) |
| Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG | ab 4,2 kW (Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen, Speicher) |
| Erzeugungsanlagen über 100 kW | ab 2028 |
Rollout-Stand zum 31.12.2025
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Fortschritt jährlich. Die Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2025:
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Pflichteinbaufälle gesamt | 4.709.487 |
| davon mit iMSys ausgestattet | 1.095.715 |
| Pflichteinbau-Quote | 23,3 % |
| gesetzliches Zwischenziel | 20 % – erreicht |
| Messlokationen gesamt | 56.464.984 |
| iMSys-Anteil an allen Messlokationen | 5,5 % |
| Anteil moderner Messeinrichtungen | 53,8 % |
Das nächste gesetzliche Ziel: 90 % aller Messstellen bis zum 31. Dezember 2032.
Hinweis zu kursierenden Zwischenzielen: Häufig zitierte Etappen wie „50 % bis 2028” oder „95 % bis 2030” sind amtlich nicht bestätigt. Belastbar ist die Zielmarke von 90 % bis Ende 2032.
Vorteile für PV-Betreiber
- Echtzeit-Monitoring: Einspeisung und Bezug sekundengenau erfasst
- Variable Tarife: Strom zu günstigen Zeiten beziehen
- Steuerung: Netzbetreiber kann bei Engpässen steuernd eingreifen (§14a EnWG) — dafür reduzierte Netzentgelte
- Direktvermarktung: Pflicht für Anlagen ab 100 kWp
Kosten (gesetzlich gedeckelt)
| Anlagengröße | Max. Kosten/Jahr |
|---|---|
| Haushalt ohne PV | 20 € (mME) |
| PV bis 15 kWp | 50 € (iMSys) |
| PV 15–25 kWp | 90 € (iMSys) |
| PV 25–100 kWp | 130 € (iMSys) |