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Technik Einsteiger · Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Smart Meter

Smart Meter ist der Oberbegriff für digitale Stromzähler. Zu unterscheiden sind die moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationsanbindung und das intelligente Messsystem mit Smart-Meter-Gateway. Für PV-Anlagen über 7 kW ist das intelligente Messsystem Pflicht. Zum Stichtag 31.12.2025 lag die Pflichteinbau-Quote nach Angaben der Bundesnetzagentur bei 23,3 Prozent; das gesetzliche Zwischenziel von 20 Prozent wurde damit erreicht.

Was ist ein Smart Meter?

„Smart Meter” ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff, kein Rechtsbegriff. Das Messstellenbetriebsgesetz unterscheidet zwei Geräteklassen:

VarianteFunktionFür wen?
Moderne Messeinrichtung (mME)Digitale Anzeige, speichert 24 Monate, keine KommunikationsanbindungAlle Haushalte (Standard)
Intelligentes Messsystem (iMSys)mME plus Smart-Meter-Gateway, überträgt Messwerte und ermöglicht SteuerungPV über 7 kW, Verbrauch über 6.000 kWh

Wer „Smart Meter” sagt, meint fast immer das iMSys. Das Smart-Meter-Gateway ist dabei nur die Kommunikationseinheit des iMSys – für die Fernsteuerung einer PV-Anlage oder eines steuerbaren Verbrauchers kommt zusätzlich eine Steuerbox hinzu.

Wer ist zum Einbau verpflichtet?

FallgruppeSchwelle
Haushalte und GewerbeJahresverbrauch über 6.000 kWh
PV- und andere Erzeugungsanlageninstallierte Leistung über 7 kW (Pflichtrollout im Band 7–100 kW)
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWGab 4,2 kW (Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen, Speicher)
Erzeugungsanlagen über 100 kWab 2028

Rollout-Stand zum 31.12.2025

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Fortschritt jährlich. Die Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2025:

KennzahlWert
Pflichteinbaufälle gesamt4.709.487
davon mit iMSys ausgestattet1.095.715
Pflichteinbau-Quote23,3 %
gesetzliches Zwischenziel20 % – erreicht
Messlokationen gesamt56.464.984
iMSys-Anteil an allen Messlokationen5,5 %
Anteil moderner Messeinrichtungen53,8 %

Das nächste gesetzliche Ziel: 90 % aller Messstellen bis zum 31. Dezember 2032.

Hinweis zu kursierenden Zwischenzielen: Häufig zitierte Etappen wie „50 % bis 2028” oder „95 % bis 2030” sind amtlich nicht bestätigt. Belastbar ist die Zielmarke von 90 % bis Ende 2032.

Vorteile für PV-Betreiber

  • Echtzeit-Monitoring: Einspeisung und Bezug sekundengenau erfasst
  • Variable Tarife: Strom zu günstigen Zeiten beziehen
  • Steuerung: Netzbetreiber kann bei Engpässen steuernd eingreifen (§14a EnWG) — dafür reduzierte Netzentgelte
  • Direktvermarktung: Pflicht für Anlagen ab 100 kWp

Kosten (gesetzlich gedeckelt)

AnlagengrößeMax. Kosten/Jahr
Haushalt ohne PV20 € (mME)
PV bis 15 kWp50 € (iMSys)
PV 15–25 kWp90 € (iMSys)
PV 25–100 kWp130 € (iMSys)

Häufige Fragen

Was kostet ein Smart Meter?

Die jährlichen Kosten sind gesetzlich gedeckelt: max. 20 €/Jahr für eine moderne Messeinrichtung (mME) und max. 50 €/Jahr für ein intelligentes Messsystem (iMSys) bei PV-Anlagen bis 15 kWp. Der Einbau selbst ist für den Verbraucher kostenlos.

Was ist der Unterschied zwischen mME und iMSys?

Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsmodul — er zeigt nur den Verbrauch an. Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einer modernen Messeinrichtung plus Smart-Meter-Gateway, das Daten sicher an Netzbetreiber und Energieversorger übermittelt. Umgangssprachlich meint „Smart Meter" meist das iMSys.

Wie weit ist der Smart-Meter-Rollout in Deutschland?

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren nach Angaben der Bundesnetzagentur 1.095.715 von 4.709.487 Pflichteinbaufällen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet — eine Quote von 23,3 Prozent. Das gesetzliche Zwischenziel von 20 Prozent wurde damit erreicht. Bezogen auf alle 56.464.984 Messlokationen liegt der iMSys-Anteil bei 5,5 Prozent, moderne Messeinrichtungen sind zu 53,8 Prozent verbreitet.

Bis wann müssen alle Messstellen umgerüstet sein?

Das nächste gesetzliche Ziel lautet 90 Prozent aller Messstellen bis zum 31. Dezember 2032. Häufig zitierte Zwischenziele wie „50 Prozent bis 2028" oder „95 Prozent bis 2030" sind amtlich nicht bestätigt und sollten nicht als verbindlich behandelt werden.
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