Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist das zentrale Förderinstrument für Solarstrom in Deutschland. Betreiber von PV-Anlagen erhalten für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde einen festen Vergütungssatz, der bei Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert wird.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zuletzt novelliert 2023. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktuellen Sätze und administriert die Degression. Seit dem EEG 2023 wird zwischen Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) und Volleinspeisung (gesamter Strom wird eingespeist) unterschieden — mit deutlich höheren Sätzen für Volleinspeisung.
Aktuelle Vergütungssätze (Februar–Juli 2026)
Für Dachanlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Sätze nach § 48 EEG:
| Leistungsklasse | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| > 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| > 40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Bei Anlagen über einer Leistungsschwelle wird anteilig gerechnet. Eine 15-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp den höheren Satz und für die restlichen 5 kWp den nächstniedrigeren. Den exakten Satz für jede Anlagengröße liefert unser Einspeisevergütungsrechner.
Die dauerhafte Einspeisevergütung nach § 21 EEG gilt nur für Anlagen bis 100 kW. Größere Anlagen müssen in die Direktvermarktung.
Teil- vs. Volleinspeisung
| Modell | Beschreibung | Für wen sinnvoll? |
|---|---|---|
| Teileinspeisung | Eigenverbrauch hat Vorrang, nur Überschuss wird eingespeist | Standard für Haushalte — wirtschaftlicher |
| Volleinspeisung | Gesamter Strom wird ins Netz eingespeist | Große Anlagen ohne Eigenverbrauch |
Bei einem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 37,2 ct/kWh (BDEW, 2026) ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich mehr wert als eingespeister Strom. Teileinspeisung lohnt sich bereits ab einem Eigenverbrauchsanteil von ca. 15 %. Seit dem EEG 2023 können beide Modelle auf einem Dach kombiniert werden.
Degression und nächste Absenkung
Die Vergütungssätze sinken alle sechs Monate um 1 % (§ 49 EEG). Die nächste Kürzung erfolgt am 1. August 2026. Voraussichtliche Sätze:
| Leistungsklasse | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| > 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
| > 40 bis 100 kWp | 5,45 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
Negative Strompreise
Seit 2025 wird bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung mehr gezahlt (§ 51 EEG). Für Anlagen unter 100 kW greift die Regel erst nach Einbau eines intelligenten Messsystems. Als Ausgleich wird der 20-jährige Vergütungszeitraum um die ausgefallenen Stunden verlängert — bei Solaranlagen mit Faktor 0,5.
Historische Entwicklung
Die Einspeisevergütung ist seit ihrer Einführung um über 85 % gesunken — von 57 ct/kWh auf unter 8 ct/kWh. Gleichzeitig sind die Modulpreise um über 95 % gefallen, sodass PV-Anlagen heute trotzdem wirtschaftlich sind.
| Jahr | Dachanlage ≤ 10 kWp | Kontext |
|---|---|---|
| 2004 | 57,40 ct/kWh | EEG 2004 macht Dach-PV massentauglich |
| 2009 | 43,01 ct/kWh | EEG 2009, Beginn starker Degression |
| 2010 | 39,14 ct/kWh | Außerplanmäßige Kürzungen |
| 2011 | 28,74 ct/kWh | Boom-Phase, über 7 GW Zubau |
| 2012 | 24,43 ct/kWh | Massive Einschnitte, Markteinbruch |
| 2017 | 12,20 ct/kWh | Ausschreibungsmodell etabliert |
| 2022 | 6,24 ct/kWh | Historischer Tiefpunkt |
| 2023 | 8,20 ct/kWh | EEG 2023: Anhebung + Volleinspeisung-Bonus |
| 2026 | 7,78 ct/kWh | Halbjährliche 1-%-Degression |
Ausblick: Was kommt nach 2026?
Ein Arbeitsentwurf des BMWK sieht vor, die klassische Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 schrittweise abzuschaffen und durch stärkere Direktvermarktung zu ersetzen. Stand April 2026 ist das nicht beschlossen. Betreiber bestehender Anlagen sind nicht betroffen — die zugesagte Vergütung gilt für die vollen 20 Jahre.