Einspeisevergütung 2026
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben. Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2027 soll es diese feste 20-Jahres-Vergütung nach dem Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 nicht mehr geben – entscheidend ist der Stichtag 31.12.2026.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist das zentrale Förderinstrument für Solarstrom in Deutschland. Betreiber von PV-Anlagen erhalten für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde einen festen Vergütungssatz, der bei Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert wird.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zuletzt novelliert 2023. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktuellen Sätze und administriert die Degression. Seit dem EEG 2023 wird zwischen Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) und Volleinspeisung (gesamter Strom wird eingespeist) unterschieden — mit deutlich höheren Sätzen für Volleinspeisung.
Wichtig für die Planung: Alles auf dieser Seite beschreibt das geltende Recht und gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026. Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, soll es nach dem Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 keine 20-jährige feste Einspeisevergütung mehr geben – siehe Abschnitt Ausblick.
Aktuelle Vergütungssätze (Februar–Juli 2026)
Für Dachanlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Sätze nach § 48 EEG:
| Leistungsklasse | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| > 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| > 40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Bei Anlagen über einer Leistungsschwelle wird anteilig gerechnet. Eine 15-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp den höheren Satz und für die restlichen 5 kWp den nächstniedrigeren. Den exakten Satz für jede Anlagengröße liefert unser Einspeisevergütungsrechner.
Die dauerhafte Einspeisevergütung nach § 21 EEG gilt nur für Anlagen bis 100 kW. Größere Anlagen müssen in die Direktvermarktung.
Teil- vs. Volleinspeisung
| Modell | Beschreibung | Für wen sinnvoll? |
|---|---|---|
| Teileinspeisung | Eigenverbrauch hat Vorrang, nur Überschuss wird eingespeist | Standard für Haushalte — wirtschaftlicher |
| Volleinspeisung | Gesamter Strom wird ins Netz eingespeist | Große Anlagen ohne Eigenverbrauch |
Bei einem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 37,0 ct/kWh (BDEW, 2026) ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich mehr wert als eingespeister Strom. Teileinspeisung lohnt sich bereits ab einem Eigenverbrauchsanteil von ca. 15 %. Seit dem EEG 2023 können beide Modelle auf einem Dach kombiniert werden.
Degression und nächste Absenkung
Die Vergütungssätze sinken alle sechs Monate um 1 % (§ 49 EEG). Die nächste Kürzung erfolgt am 1. August 2026. Voraussichtliche Sätze:
| Leistungsklasse | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| > 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
| > 40 bis 100 kWp | 5,45 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
Negative Strompreise
Seit 2025 wird bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung mehr gezahlt (§ 51 EEG). Für Anlagen unter 100 kW greift die Regel erst nach Einbau eines intelligenten Messsystems. Als Ausgleich wird der 20-jährige Vergütungszeitraum um die ausgefallenen Stunden verlängert — bei Solaranlagen mit Faktor 0,5.
Historische Entwicklung
Die Einspeisevergütung ist seit ihrer Einführung um über 85 % gesunken — von 57 ct/kWh auf unter 8 ct/kWh. Gleichzeitig sind die Modulpreise um über 95 % gefallen, sodass PV-Anlagen heute trotzdem wirtschaftlich sind.
| Jahr | Dachanlage ≤ 10 kWp | Kontext |
|---|---|---|
| 2004 | 57,40 ct/kWh | EEG 2004 macht Dach-PV massentauglich |
| 2009 | 43,01 ct/kWh | EEG 2009, Beginn starker Degression |
| 2010 | 39,14 ct/kWh | Außerplanmäßige Kürzungen |
| 2011 | 28,74 ct/kWh | Boom-Phase, über 7 GW Zubau |
| 2012 | 24,43 ct/kWh | Massive Einschnitte, Markteinbruch |
| 2017 | 12,20 ct/kWh | Ausschreibungsmodell etabliert |
| 2022 | 6,24 ct/kWh | Historischer Tiefpunkt |
| 2023 | 8,20 ct/kWh | EEG 2023: Anhebung + Volleinspeisung-Bonus |
| 2026 | 7,78 ct/kWh | Halbjährliche 1-%-Degression |
Ausblick: Was kommt nach 2026?
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf für die EEG-Reform 2027 beschlossen. Der zentrale Punkt: Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, soll es keine 20-jährige feste Einspeisevergütung mehr geben.
An ihre Stelle treten nach dem Entwurf:
| Phase | Instrument | Höhe |
|---|---|---|
| Monat 1–36 | Übergangszahlung | 5,2 ct/kWh bei Inbetriebnahme bis 31.07.2027 |
| bis zu 48 weitere Monate | Direktvermarktungsbonus (nur unter 25 kW) | 1,5 ct/kWh zusätzlich zum Marktwert |
| danach | keine EEG-Förderung | nur Marktwert bzw. unentgeltliche Abnahme |
Rechtsstand: Das ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Bundestag (Beratung ab Herbst 2026), Bundesrat und die EU-beihilferechtliche Genehmigung stehen aus; der verbindliche Gesetzestext war am 29. Juli laut IWR noch nicht veröffentlicht. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.
Der Stichtag: 31. Dezember 2026. Wer bis dahin tatsächlich in Betrieb geht, behält die zugesagte feste Vergütung über die volle Laufzeit. Betreiber bestehender Anlagen sind vom Systemwechsel nicht betroffen – Einzelheiten unter Vertrauensschutz.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Lohnt sich Volleinspeisung oder Teileinspeisung?
Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Sinkt die Einspeisevergütung weiter?
Gibt es die Einspeisevergütung 2027 noch?
Was passiert bei negativen Strompreisen?
Quellen
- BMWE – EEG-Novelle und Netzanschlusspaket im Bundeskabinett beschlossen (29.07.2026)
- IWR – Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle 2027, endgültiger Gesetzestext steht noch aus (29.07.2026)
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung und Vergütungstabelle
- EEG 2023 §48 – Anzulegende Werte für Solaranlagen
- EEG 2023 §49 – Degression der anzulegenden Werte
- BDEW – Strompreisanalyse (2026)
- Fraunhofer ISE – Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland