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Förderung Einsteiger · Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Einspeisevergütung 2026

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben. Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2027 soll es diese feste 20-Jahres-Vergütung nach dem Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 nicht mehr geben – entscheidend ist der Stichtag 31.12.2026.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist das zentrale Förderinstrument für Solarstrom in Deutschland. Betreiber von PV-Anlagen erhalten für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde einen festen Vergütungssatz, der bei Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert wird.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zuletzt novelliert 2023. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktuellen Sätze und administriert die Degression. Seit dem EEG 2023 wird zwischen Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) und Volleinspeisung (gesamter Strom wird eingespeist) unterschieden — mit deutlich höheren Sätzen für Volleinspeisung.

Wichtig für die Planung: Alles auf dieser Seite beschreibt das geltende Recht und gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026. Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, soll es nach dem Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 keine 20-jährige feste Einspeisevergütung mehr geben – siehe Abschnitt Ausblick.

Aktuelle Vergütungssätze (Februar–Juli 2026)

Für Dachanlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Sätze nach § 48 EEG:

LeistungsklasseTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
> 10 bis 40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
> 40 bis 100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Bei Anlagen über einer Leistungsschwelle wird anteilig gerechnet. Eine 15-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp den höheren Satz und für die restlichen 5 kWp den nächstniedrigeren. Den exakten Satz für jede Anlagengröße liefert unser Einspeisevergütungsrechner.

Die dauerhafte Einspeisevergütung nach § 21 EEG gilt nur für Anlagen bis 100 kW. Größere Anlagen müssen in die Direktvermarktung.

Teil- vs. Volleinspeisung

ModellBeschreibungFür wen sinnvoll?
TeileinspeisungEigenverbrauch hat Vorrang, nur Überschuss wird eingespeistStandard für Haushalte — wirtschaftlicher
VolleinspeisungGesamter Strom wird ins Netz eingespeistGroße Anlagen ohne Eigenverbrauch

Bei einem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 37,0 ct/kWh (BDEW, 2026) ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich mehr wert als eingespeister Strom. Teileinspeisung lohnt sich bereits ab einem Eigenverbrauchsanteil von ca. 15 %. Seit dem EEG 2023 können beide Modelle auf einem Dach kombiniert werden.

Degression und nächste Absenkung

Die Vergütungssätze sinken alle sechs Monate um 1 % (§ 49 EEG). Die nächste Kürzung erfolgt am 1. August 2026. Voraussichtliche Sätze:

LeistungsklasseTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
> 10 bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,25 ct/kWh
> 40 bis 100 kWp5,45 ct/kWh10,25 ct/kWh

Negative Strompreise

Seit 2025 wird bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung mehr gezahlt (§ 51 EEG). Für Anlagen unter 100 kW greift die Regel erst nach Einbau eines intelligenten Messsystems. Als Ausgleich wird der 20-jährige Vergütungszeitraum um die ausgefallenen Stunden verlängert — bei Solaranlagen mit Faktor 0,5.

Historische Entwicklung

Die Einspeisevergütung ist seit ihrer Einführung um über 85 % gesunken — von 57 ct/kWh auf unter 8 ct/kWh. Gleichzeitig sind die Modulpreise um über 95 % gefallen, sodass PV-Anlagen heute trotzdem wirtschaftlich sind.

JahrDachanlage ≤ 10 kWpKontext
200457,40 ct/kWhEEG 2004 macht Dach-PV massentauglich
200943,01 ct/kWhEEG 2009, Beginn starker Degression
201039,14 ct/kWhAußerplanmäßige Kürzungen
201128,74 ct/kWhBoom-Phase, über 7 GW Zubau
201224,43 ct/kWhMassive Einschnitte, Markteinbruch
201712,20 ct/kWhAusschreibungsmodell etabliert
20226,24 ct/kWhHistorischer Tiefpunkt
20238,20 ct/kWhEEG 2023: Anhebung + Volleinspeisung-Bonus
20267,78 ct/kWhHalbjährliche 1-%-Degression

Ausblick: Was kommt nach 2026?

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf für die EEG-Reform 2027 beschlossen. Der zentrale Punkt: Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, soll es keine 20-jährige feste Einspeisevergütung mehr geben.

An ihre Stelle treten nach dem Entwurf:

PhaseInstrumentHöhe
Monat 1–36Übergangszahlung5,2 ct/kWh bei Inbetriebnahme bis 31.07.2027
bis zu 48 weitere MonateDirektvermarktungsbonus (nur unter 25 kW)1,5 ct/kWh zusätzlich zum Marktwert
danachkeine EEG-Förderungnur Marktwert bzw. unentgeltliche Abnahme

Rechtsstand: Das ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Bundestag (Beratung ab Herbst 2026), Bundesrat und die EU-beihilferechtliche Genehmigung stehen aus; der verbindliche Gesetzestext war am 29. Juli laut IWR noch nicht veröffentlicht. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.

Der Stichtag: 31. Dezember 2026. Wer bis dahin tatsächlich in Betrieb geht, behält die zugesagte feste Vergütung über die volle Laufzeit. Betreiber bestehender Anlagen sind vom Systemwechsel nicht betroffen – Einzelheiten unter Vertrauensschutz.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Dachanlagen bis 10 kWp beträgt die Einspeisevergütung 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung). Die Sätze gelten von Februar bis Juli 2026 und sinken halbjährlich um 1 %.

Lohnt sich Volleinspeisung oder Teileinspeisung?

Teileinspeisung ist in den meisten Fällen wirtschaftlicher. Bei Strompreisen von 37 ct/kWh ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich mehr wert als eingespeister Strom. Volleinspeisung kann sich bei großen Dachflächen ohne nennenswerten Eigenverbrauch lohnen.

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Die Vergütung wird ab Inbetriebnahme für 20 Kalenderjahre plus das Restjahr der Inbetriebnahme garantiert. Der Satz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant — unabhängig von späteren Gesetzesänderungen.

Sinkt die Einspeisevergütung weiter?

Ja, die Vergütungssätze sinken halbjährlich um fest 1 % (§49 EEG 2023). Die nächste Absenkung erfolgt am 1. August 2026 – auf rund 7,70 ct/kWh (Überschusseinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp. Für neue Anlagen ist daher eine zeitnahe Inbetriebnahme wirtschaftlich vorteilhaft.

Gibt es die Einspeisevergütung 2027 noch?

Nach dem Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat, soll es für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2027 keine feste 20-jährige Einspeisevergütung mehr geben. An ihre Stelle treten eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate und anschließend die Direktvermarktung mit einem Direktvermarktungsbonus. Das ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht: Bundestag, Bundesrat und die EU-beihilferechtliche Genehmigung stehen aus. Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht, behält die feste Vergütung über die volle Laufzeit.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

Seit 2025 wird bei negativen Börsenstrompreisen keine Vergütung gezahlt (§51 EEG). Als Ausgleich wird der Vergütungszeitraum um die ausgefallenen Stunden verlängert — bei Solaranlagen mit Faktor 0,5.
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