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Planung Einsteiger · Zuletzt aktualisiert: 29.10.2026

PV-Anlagenplanung: Ablauf bis zur Inbetriebnahme

Eine Dachanlage entsteht in einer festen Reihenfolge: Dach und Verbrauch prüfen, Anlage auslegen, Angebote vergleichen, beim Netzbetreiber anmelden, montieren, Zähler setzen lassen, im Marktstammdatenregister eintragen. Für jeden Schritt gibt es einen Zuständigen und teils gesetzliche Fristen, etwa die Monatsfrist des Netzbetreibers bei Anlagen bis 30 kW und die Registrierungsfrist von einem Monat nach Inbetriebnahme. Realistisch vergehen vom ersten Angebot bis zur Einspeisung zwei bis vier Monate.

Wie läuft die Planung einer PV-Anlage ab?

Die Planung folgt einer festen Reihenfolge, weil jeder Schritt Ergebnisse des vorherigen braucht: Erst die Dachprüfung legt fest, wie viel Leistung möglich ist; erst die Auslegung erlaubt vergleichbare Angebote; erst die Netzanmeldung gibt frei, was montiert werden darf. Wer die Reihenfolge einhält, vermeidet die häufigsten Verzögerungen: Nachforderungen des Netzbetreibers, Wartezeit auf den Zähler und verspätete Registrierung.

SchrittInhaltZuständigDauer
1. Dach- und StandortprüfungAusrichtung, Neigung, Verschattung, Dachzustand, Statik, ZählerschrankBetreiber, Installateur, bei Bedarf Dachdecker und Tragwerksplaner1–2 Wochen
2. AuslegungLeistung, Speicher, Wechselrichter, Messkonzept, EigenverbrauchsprognoseInstallateur oder Fachplaner1–2 Wochen
3. AngeboteMindestens drei vergleichbare Angebote, Leistungsumfang prüfenBetreiber2–6 Wochen
4. NetzanschlussbegehrenAnmeldung beim Verteilnetzbetreiber nach VDE-AR-N 4105ElektrofachbetriebAntwort binnen 1 Monat (bis 30 kW) oder 8 Wochen
5. MontageDC-Installation, AC-Anschluss, Potentialausgleich, ZählerplatzSolarteur, Elektrofachkraft1–3 Tage
6. Inbetriebsetzung und FertigmeldungProtokoll nach VDE-AR-N 4105, Einheitenzertifikat des WechselrichtersElektrofachbetrieb1 Woche
7. ZählersetzungZweirichtungszähler oder intelligentes MesssystemMessstellenbetreiber1–6 Wochen
8. Registrierung und VergütungMaStR-Eintrag, Einspeisevertrag, FinanzamtBetreiber1 Monat Frist (MaStR)

Schritt 1 und 2: Dach prüfen und Anlage auslegen

Die Dachprüfung klärt nutzbare Fläche, Ausrichtung und Neigung, Verschattung durch Nachbargebäude, Bäume und Dachaufbauten sowie den Zustand der Eindeckung. Ein Dach, das in den nächsten zehn Jahren saniert werden muss, wird vorher saniert, nicht danach; Details im Eintrag Dachsanierung vor PV. Die Dachstatik ist bei Altbauten, Flachdächern mit Ballast und Anlagen über 30 kWp zu prüfen.

Im Zählerschrank entscheidet sich, ob Platz für Zweirichtungszähler, intelligentes Messsystem und gegebenenfalls Steuerbox vorhanden ist. Ein Umbau des Zählerplatzes ist der häufigste versteckte Zusatzposten.

Die Dimensionierung richtet sich nach Dachfläche und Verbrauchsprofil, nicht nach dem Jahresverbrauch allein. Für Wärmepumpe oder Elektroauto wird die Fläche möglichst voll belegt, weil der Zubau später teurer ist als die Erstinstallation.

Schritt 3: Angebote vergleichen

Vergleichbare Angebote nennen Modultyp und -leistung, Wechselrichter, Montagesystem, Speicherkapazität, Gerüst, Elektroarbeiten, Zählerplatzumbau, Netzanmeldung, Inbetriebnahme und Dokumentation. Fehlt eine Position, ist sie später ein Nachtrag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt mehrere Angebote mit identischer Leistungsbeschreibung. Was im Angebot stehen muss, listet die Checkliste PV-Kauf; die Prüfung eines konkreten Angebots unterstützt der Leitfaden zum PV-Kauf.

Schritt 4: Netzanschlussbegehren

Vor der Montage meldet der Elektrofachbetrieb die Anlage beim Verteilnetzbetreiber an. Benötigt werden Lageplan, Datenblätter von Modulen und Wechselrichter, Einheitenzertifikat oder ZEREZ-Registrierung des Wechselrichters, Übersichtsschaltplan und Messkonzept. Für die Fristen gilt § 8 EEG:

AnlagengrößeFrist des NetzbetreibersFolge bei Fristversäumnis
bis 30 kW, bestehender Netzanschluss1 Monat für Zeitplan und NetzverträglichkeitsprüfungAnschluss am bestehenden Verknüpfungspunkt zulässig
über 30 kW8 Wochen nach Eingang der vollständigen UnterlagenErsatzvornahme möglich

Der BDEW-Leitfaden 2.0 beschreibt die vereinfachten Portalprozesse, die die meisten Netzbetreiber dafür eingerichtet haben. Den Prozess im Detail erklärt der Eintrag Anmeldung und Netzanschluss.

Schritt 5 und 6: Montage und Inbetriebsetzung

Die DC-Seite (Module, Montagesystem, Strings, DC-Freischalter) baut der Solarteur, den AC-Anschluss an den Zählerschrank nimmt eine Elektrofachkraft vor, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Nach der Montage folgen Isolationsmessung, Stringprüfung und das Inbetriebsetzungsprotokoll nach VDE-AR-N 4105. Mit der Fertigmeldung beim Netzbetreiber ist die Anlage technisch abgeschlossen, darf aber bis zur Zählersetzung in der Regel nicht einspeisen.

Schritt 7: Zählersetzung

Der Messstellenbetreiber tauscht den Bezugszähler gegen einen Zweirichtungszähler oder baut ein intelligentes Messsystem ein. Für Neuanlagen ab 7 kW ist das iMSys Pflicht; bis es eingebaut ist, gilt die Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent der Leistung nach Solarspitzengesetz. Die Wartezeit auf den Zählerwechsel ist der am wenigsten planbare Schritt: In der Praxis liegen zwischen Fertigmeldung und Zählersetzung ein bis sechs Wochen, im Frühjahr auch länger.

Schritt 8: Registrierung, Vergütung, Steuer

Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme muss der Betreiber die Anlage im Marktstammdatenregister eintragen (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Die Registrierung ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung; fehlt sie, entfällt die Zahlung für den nicht registrierten Zeitraum. Der Netzbetreiber benötigt zudem die MaStR-Nummer, Bankverbindung und die Wahl zwischen Überschuss- und Volleinspeisung.

Beim Finanzamt entfällt für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern die Einkommensteuer auf Erträge nach § 3 Nr. 72 EStG; der Kauf unterliegt dem Nullsteuersatz. Eine Gewerbeanmeldung ist für diese Anlagen nicht nötig. Details in den Einträgen Einkommensteuer und Umsatzsteuer.

Checkliste

ErledigtPunkt
☐Dachzustand, Statik und Restnutzungsdauer geklärt
☐Verschattung und nutzbare Fläche dokumentiert
☐Zählerplatz geprüft, Umbau im Angebot enthalten
☐Drei Angebote mit identischem Leistungsumfang
☐Netzanschlussbegehren vor Montage gestellt, Antwort liegt vor
☐Messkonzept vom Netzbetreiber bestätigt
☐Inbetriebsetzungsprotokoll und Einheitenzertifikat erhalten
☐Zählertermin vereinbart
☐MaStR-Eintrag innerhalb eines Monats
☐Einspeisevertrag, Versicherung, Monitoring eingerichtet

Häufige Fragen

Wie lange dauert es von der Beauftragung bis zur Einspeisung?

Für eine Hausdachanlage bis 30 kW sind zwei bis vier Monate realistisch: ein bis zwei Wochen für die Netzanmeldung, einige Wochen Lieferzeit und Montagetermin, ein bis drei Tage Montage, danach ein bis sechs Wochen bis zur Zählersetzung durch den Messstellenbetreiber. Im Frühjahr und bei fehlendem Zählerplatz verlängern sich die Wartezeiten. Anlagen über 100 kW mit Mittelspannungsanschluss brauchen sechs bis achtzehn Monate.

Wer meldet die Anlage wo an?

Die Netzanmeldung beim Verteilnetzbetreiber und die Inbetriebsetzungsmeldung übernimmt der eingetragene Elektrofachbetrieb. Den Zähler setzt der Messstellenbetreiber, in der Regel der Netzbetreiber. Die Eintragung im Marktstammdatenregister muss der Anlagenbetreiber selbst innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme vornehmen; versäumt er sie, entfällt die Vergütung für die Zeit ohne Registrierung.

Darf ich die Anlage anschließen, wenn der Netzbetreiber nicht antwortet?

Bei Anlagen bis 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt nach § 8 EEG eine Monatsfrist. Meldet sich der Netzbetreiber nicht innerhalb dieser Frist, darf die Anlage unter Einhaltung der technischen Anschlussregeln am bestehenden Anschluss angeschlossen werden. Für größere Anlagen gilt eine Frist von acht Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen für die Netzverträglichkeitsprüfung.
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