PV-Anlagenplanung: Ablauf bis zur Inbetriebnahme
Eine Dachanlage entsteht in einer festen Reihenfolge: Dach und Verbrauch prüfen, Anlage auslegen, Angebote vergleichen, beim Netzbetreiber anmelden, montieren, Zähler setzen lassen, im Marktstammdatenregister eintragen. Für jeden Schritt gibt es einen Zuständigen und teils gesetzliche Fristen, etwa die Monatsfrist des Netzbetreibers bei Anlagen bis 30 kW und die Registrierungsfrist von einem Monat nach Inbetriebnahme. Realistisch vergehen vom ersten Angebot bis zur Einspeisung zwei bis vier Monate.
Wie läuft die Planung einer PV-Anlage ab?
Die Planung folgt einer festen Reihenfolge, weil jeder Schritt Ergebnisse des vorherigen braucht: Erst die Dachprüfung legt fest, wie viel Leistung möglich ist; erst die Auslegung erlaubt vergleichbare Angebote; erst die Netzanmeldung gibt frei, was montiert werden darf. Wer die Reihenfolge einhält, vermeidet die häufigsten Verzögerungen: Nachforderungen des Netzbetreibers, Wartezeit auf den Zähler und verspätete Registrierung.
| Schritt | Inhalt | Zuständig | Dauer |
|---|---|---|---|
| 1. Dach- und Standortprüfung | Ausrichtung, Neigung, Verschattung, Dachzustand, Statik, Zählerschrank | Betreiber, Installateur, bei Bedarf Dachdecker und Tragwerksplaner | 1–2 Wochen |
| 2. Auslegung | Leistung, Speicher, Wechselrichter, Messkonzept, Eigenverbrauchsprognose | Installateur oder Fachplaner | 1–2 Wochen |
| 3. Angebote | Mindestens drei vergleichbare Angebote, Leistungsumfang prüfen | Betreiber | 2–6 Wochen |
| 4. Netzanschlussbegehren | Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber nach VDE-AR-N 4105 | Elektrofachbetrieb | Antwort binnen 1 Monat (bis 30 kW) oder 8 Wochen |
| 5. Montage | DC-Installation, AC-Anschluss, Potentialausgleich, Zählerplatz | Solarteur, Elektrofachkraft | 1–3 Tage |
| 6. Inbetriebsetzung und Fertigmeldung | Protokoll nach VDE-AR-N 4105, Einheitenzertifikat des Wechselrichters | Elektrofachbetrieb | 1 Woche |
| 7. Zählersetzung | Zweirichtungszähler oder intelligentes Messsystem | Messstellenbetreiber | 1–6 Wochen |
| 8. Registrierung und Vergütung | MaStR-Eintrag, Einspeisevertrag, Finanzamt | Betreiber | 1 Monat Frist (MaStR) |
Schritt 1 und 2: Dach prüfen und Anlage auslegen
Die Dachprüfung klärt nutzbare Fläche, Ausrichtung und Neigung, Verschattung durch Nachbargebäude, Bäume und Dachaufbauten sowie den Zustand der Eindeckung. Ein Dach, das in den nächsten zehn Jahren saniert werden muss, wird vorher saniert, nicht danach; Details im Eintrag Dachsanierung vor PV. Die Dachstatik ist bei Altbauten, Flachdächern mit Ballast und Anlagen über 30 kWp zu prüfen.
Im Zählerschrank entscheidet sich, ob Platz für Zweirichtungszähler, intelligentes Messsystem und gegebenenfalls Steuerbox vorhanden ist. Ein Umbau des Zählerplatzes ist der häufigste versteckte Zusatzposten.
Die Dimensionierung richtet sich nach Dachfläche und Verbrauchsprofil, nicht nach dem Jahresverbrauch allein. Für Wärmepumpe oder Elektroauto wird die Fläche möglichst voll belegt, weil der Zubau später teurer ist als die Erstinstallation.
Schritt 3: Angebote vergleichen
Vergleichbare Angebote nennen Modultyp und -leistung, Wechselrichter, Montagesystem, Speicherkapazität, Gerüst, Elektroarbeiten, Zählerplatzumbau, Netzanmeldung, Inbetriebnahme und Dokumentation. Fehlt eine Position, ist sie später ein Nachtrag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt mehrere Angebote mit identischer Leistungsbeschreibung. Was im Angebot stehen muss, listet die Checkliste PV-Kauf; die Prüfung eines konkreten Angebots unterstützt der Leitfaden zum PV-Kauf.
Schritt 4: Netzanschlussbegehren
Vor der Montage meldet der Elektrofachbetrieb die Anlage beim Verteilnetzbetreiber an. Benötigt werden Lageplan, Datenblätter von Modulen und Wechselrichter, Einheitenzertifikat oder ZEREZ-Registrierung des Wechselrichters, Übersichtsschaltplan und Messkonzept. Für die Fristen gilt § 8 EEG:
| Anlagengröße | Frist des Netzbetreibers | Folge bei Fristversäumnis |
|---|---|---|
| bis 30 kW, bestehender Netzanschluss | 1 Monat für Zeitplan und Netzverträglichkeitsprüfung | Anschluss am bestehenden Verknüpfungspunkt zulässig |
| über 30 kW | 8 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen | Ersatzvornahme möglich |
Der BDEW-Leitfaden 2.0 beschreibt die vereinfachten Portalprozesse, die die meisten Netzbetreiber dafür eingerichtet haben. Den Prozess im Detail erklärt der Eintrag Anmeldung und Netzanschluss.
Schritt 5 und 6: Montage und Inbetriebsetzung
Die DC-Seite (Module, Montagesystem, Strings, DC-Freischalter) baut der Solarteur, den AC-Anschluss an den Zählerschrank nimmt eine Elektrofachkraft vor, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Nach der Montage folgen Isolationsmessung, Stringprüfung und das Inbetriebsetzungsprotokoll nach VDE-AR-N 4105. Mit der Fertigmeldung beim Netzbetreiber ist die Anlage technisch abgeschlossen, darf aber bis zur Zählersetzung in der Regel nicht einspeisen.
Schritt 7: Zählersetzung
Der Messstellenbetreiber tauscht den Bezugszähler gegen einen Zweirichtungszähler oder baut ein intelligentes Messsystem ein. Für Neuanlagen ab 7 kW ist das iMSys Pflicht; bis es eingebaut ist, gilt die Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent der Leistung nach Solarspitzengesetz. Die Wartezeit auf den Zählerwechsel ist der am wenigsten planbare Schritt: In der Praxis liegen zwischen Fertigmeldung und Zählersetzung ein bis sechs Wochen, im Frühjahr auch länger.
Schritt 8: Registrierung, Vergütung, Steuer
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme muss der Betreiber die Anlage im Marktstammdatenregister eintragen (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Die Registrierung ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung; fehlt sie, entfällt die Zahlung für den nicht registrierten Zeitraum. Der Netzbetreiber benötigt zudem die MaStR-Nummer, Bankverbindung und die Wahl zwischen Überschuss- und Volleinspeisung.
Beim Finanzamt entfällt für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern die Einkommensteuer auf Erträge nach § 3 Nr. 72 EStG; der Kauf unterliegt dem Nullsteuersatz. Eine Gewerbeanmeldung ist für diese Anlagen nicht nötig. Details in den Einträgen Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
Checkliste
| Erledigt | Punkt |
|---|---|
| ☐ | Dachzustand, Statik und Restnutzungsdauer geklärt |
| ☐ | Verschattung und nutzbare Fläche dokumentiert |
| ☐ | Zählerplatz geprüft, Umbau im Angebot enthalten |
| ☐ | Drei Angebote mit identischem Leistungsumfang |
| ☐ | Netzanschlussbegehren vor Montage gestellt, Antwort liegt vor |
| ☐ | Messkonzept vom Netzbetreiber bestätigt |
| ☐ | Inbetriebsetzungsprotokoll und Einheitenzertifikat erhalten |
| ☐ | Zählertermin vereinbart |
| ☐ | MaStR-Eintrag innerhalb eines Monats |
| ☐ | Einspeisevertrag, Versicherung, Monitoring eingerichtet |
Häufige Fragen
Wie lange dauert es von der Beauftragung bis zur Einspeisung?
Wer meldet die Anlage wo an?
Darf ich die Anlage anschließen, wenn der Netzbetreiber nicht antwortet?
Quellen
- § 8 EEG 2023 – Netzanschluss, Fristen des Netzbetreibers (gesetze-im-internet.de)
- § 5 MaStRV – Registrierungsfrist von einem Monat (gesetze-im-internet.de)
- BDEW – Leitfaden 2.0 zur Beschleunigung von Netzanschlüssen in der Niederspannung
- VDE FNN – Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4105), Anmelde- und Inbetriebsetzungsformulare
- Bundesnetzagentur – Solaranlagen: Anmeldung und Registrierung
- Verbraucherzentrale – Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist