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Marktstammdatenregister (MaStR)

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale behördliche Register der Bundesnetzagentur für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland. Die Registrierung ist gesetzlich verpflichtend — auch für Balkonkraftwerke.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist die zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur für alle Energieerzeugungs- und Speicheranlagen in Deutschland. Es wurde 2019 eingeführt und ersetzt die vorherigen Meldesysteme.

Im MaStR sind alle Informationen zu Standort, Leistung, Technologie und Betreiber jeder einzelnen Anlage erfasst — von der großen Windkraftanlage bis zum kleinen Balkonkraftwerk.

Wer muss sich registrieren?

Alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen und Speichern sind zur Registrierung verpflichtet:

  • PV-Dachanlagen (jede Größe)
  • Balkonkraftwerke / Steckersolargeräte
  • Batteriespeicher
  • Windkraftanlagen
  • BHKW, Brennstoffzellen
  • Alle weiteren Erzeugungsanlagen

Fristen und Ablauf

SchrittFrist
Registrierung des BetreibersVor Inbetriebnahme
Registrierung der AnlageInnerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
Aktualisierung bei ÄnderungenUnverzüglich
Stilllegung meldenInnerhalb eines Monats

Die Registrierung erfolgt online unter marktstammdatenregister.de und ist kostenlos.

Bedeutung für die Einspeisevergütung

Die MaStR-Registrierung ist Voraussetzung für die EEG-Vergütung. Ohne gültige Registrierung kann der Netzbetreiber die Auszahlung der Einspeisevergütung verweigern. Die Registrierungsnummer wird vom Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme abgefragt.

Das MaStR als Datenquelle

Die Daten des MaStR sind öffentlich zugänglich und bilden die Grundlage für Marktanalysen und Statistiken zum Ausbau erneuerbarer Energien. Auch die Daten auf solarzubau.de basieren auf dem Marktstammdatenregister — wir werten die registrierten Solar- und Speicheranlagen nach Region, Leistung und Zeitraum aus.

Mit Stand März 2026 sind im MaStR rund 4,8 Millionen Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 106 GW registriert (Quelle: Solarserver/Destatis).

Häufige Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk im MaStR anmelden?
Ja, seit 2019 besteht eine Registrierungspflicht für alle stromerzeugenden Anlagen — unabhängig von der Größe. Seit April 2024 ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im MaStR vereinfacht und ausreichend, eine separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt.
Was passiert, wenn ich meine PV-Anlage nicht registriere?
Ohne MaStR-Registrierung wird keine Einspeisevergütung nach EEG ausgezahlt. Zudem droht ein Ordnungsgeld. Die Registrierung ist kostenlos und dauert etwa 15–20 Minuten.
Welche Daten muss ich im MaStR angeben?
Standort der Anlage, installierte Leistung (kWp), Inbetriebnahmedatum, Modultyp, Wechselrichterleistung, Einspeiseart (Voll-/Überschusseinspeisung) und ob ein Speicher vorhanden ist. Bei Speichern werden zusätzlich Kapazität und Technologie erfasst.
Themen:
BundesnetzagenturRegistrierungAnmeldungEEGPflicht