EEG-Umlage
Die EEG-Umlage finanzierte von 2000 bis Mitte 2022 die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Börsenerlös der erneuerbaren Energien über den Strompreis. Sie stieg von 0,19 ct/kWh im Jahr 2000 auf 6,88 ct/kWh im Jahr 2017 und wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt. Seit 2023 zahlt der Bund die EEG-Differenzkosten direkt an die Übertragungsnetzbetreiber. Auf der Stromrechnung stehen heute Netzentgelte, Offshore-Netzumlage, KWKG-Umlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Fördersätze und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext bzw. die Auskunft der zuständigen Stelle.
Was war die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage war von 2000 bis Mitte 2022 der Mechanismus, mit dem die Förderung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf die Stromverbraucher verteilt wurde. Die Übertragungsnetzbetreiber zahlten den Anlagenbetreibern die gesetzliche Einspeisevergütung oder Marktprämie, verkauften den Strom an der Börse und legten die Differenz als Umlage je Kilowattstunde auf den Letztverbrauch um. Stromlieferanten reichten sie an ihre Kunden weiter, so dass sie als eigener Posten auf jeder Stromrechnung stand.
Seit dem 1. Juli 2022 beträgt die Umlage null, seit dem 1. Januar 2023 existiert sie rechtlich nicht mehr. Die Differenzkosten trägt seitdem der Bund. Wer heute nach der EEG-Umlage sucht, findet sie noch auf älteren Rechnungen, in Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Eigenverbrauchsanlagen aus der Zeit vor 2022 und in der Diskussion um die Höhe des Bundeszuschusses.
Höhe im Zeitverlauf
| Jahr | EEG-Umlage (ct/kWh) | Jahr | EEG-Umlage (ct/kWh) |
|---|---|---|---|
| 2000 | 0,19 | 2012 | 3,592 |
| 2001 | 0,19 | 2013 | 5,277 |
| 2002 | 0,26 | 2014 | 6,240 |
| 2003 | 0,41 | 2015 | 6,170 |
| 2004 | 0,58 | 2016 | 6,354 |
| 2005 | 0,68 | 2017 | 6,880 |
| 2006 | 0,88 | 2018 | 6,792 |
| 2007 | 1,02 | 2019 | 6,405 |
| 2008 | 1,12 | 2020 | 6,756 |
| 2009 | 1,13 | 2021 | 6,500 |
| 2010 | 2,047 | 2022 (bis 30.06.) | 3,723 |
| 2011 | 3,530 | ab 01.07.2022 | 0,000 |
Der steile Anstieg zwischen 2009 und 2014 fiel mit dem ersten Photovoltaik-Boom zusammen, als Dachanlagen noch mit über 40 ct/kWh vergütet wurden und die Börsenpreise gleichzeitig sanken. Ab 2014 stabilisierte sich die Umlage bei 6 bis 7 ct/kWh, weil die Degression die Vergütungssätze für Neuanlagen deutlich gesenkt hatte. Für 2021 und 2022 drückte der Bund die Umlage bereits mit Haushaltsmitteln auf 6,5 beziehungsweise 3,723 ct/kWh, bevor sie ganz entfiel.
Abschaffung 2022
Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage setzte die Umlage zum 1. Juli 2022 auf null. Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), in Kraft seit 1. Januar 2023, regelt seitdem die Finanzierung: Der Bund zahlt den Übertragungsnetzbetreibern den EEG-Finanzierungsbedarf aus dem Bundeshaushalt, zunächst aus dem Klima- und Transformationsfonds, inzwischen aus dem Kernhaushalt. Die Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und für den Offshore-Netzanschluss wurden im selben Gesetz zusammengefasst und bleiben Teil des Strompreises.
Für Verbraucher sank der Strompreis durch den Wegfall rechnerisch um 3,723 ct/kWh netto, zuzüglich Umsatzsteuer rund 4,4 ct/kWh brutto. Die Entlastung fiel 2022 mit dem Anstieg der Beschaffungskosten durch die Energiekrise zusammen, so dass sie auf vielen Rechnungen nicht sichtbar wurde.
EEG-Konto und Bundeszuschuss
Die Übertragungsnetzbetreiber führen das EEG-Konto weiter, auf dem Vergütungszahlungen, Börsenerlöse und Bundeszuschüsse monatlich gegenübergestellt werden. Die Veröffentlichung läuft über netztransparenz.de.
| Jahr | Finanzierungsbedarf / Bundeszuschuss | Kontostand Jahresende |
|---|---|---|
| 2024 | rund 18,5 Mrd. EUR Bundesmittel | leicht positiv |
| 2025 | rund 16,5 Mrd. EUR ausgezahlt (Ermächtigung 17,2 Mrd. EUR) | plus 1,54 Mrd. EUR |
| 2026 | Prognose der ÜNB: 16,15 Mrd. EUR Finanzierungsbedarf | offen |
Die Höhe des Bedarfs hängt direkt vom Börsenstrompreis ab: Je niedriger der Spotpreis, desto größer die Differenz zur festen Vergütung. Die Zunahme negativer Strompreise wirkt in dieselbe Richtung, obwohl Neuanlagen seit 2025 in diesen Stunden keine Vergütung mehr erhalten.
Eigenverbrauch und EEG-Umlage
Für PV-Betreiber war die Umlage in zwei Konstellationen relevant. Erstens schmälerte sie den Vorteil des Eigenverbrauchs nicht, sondern vergrößerte ihn: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde vermied neben Beschaffungskosten und Netzentgelten auch die volle Umlage. Zweitens führte das EEG 2014 eine anteilige Umlage auf den Eigenverbrauch ein. Betreiber von Anlagen ab Inbetriebnahme August 2014 zahlten 40 Prozent der Umlage auf selbst verbrauchten Strom, sofern die Anlage mehr als 10 kW leistete oder mehr als 10 MWh im Jahr selbst verbrauchte. Das EEG 2021 hob die Bagatellgrenze auf 30 kW und 30 MWh an. Mit dem Wegfall der Umlage zum 1. Juli 2022 ist diese Zahlungspflicht erloschen; die entsprechenden Paragrafen 61 ff. EEG sind gestrichen.
Wirtschaftlichkeitsrechnungen, die vor 2022 erstellt wurden, enthalten die Umlage deshalb oft noch als Kostenfaktor oder als vermiedene Kosten. Beides ist für Neuanlagen gegenstandslos.
Was heute auf der Stromrechnung steht
Die Lücke, die die Umlage hinterlassen hat, ist nicht leer geblieben. Für nicht privilegierte Letztverbraucher gelten 2026 bundesweit folgende Aufschläge:
| Bestandteil | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Offshore-Netzumlage | 0,816 ct/kWh | 0,941 ct/kWh |
| KWKG-Umlage | 0,277 ct/kWh | 0,446 ct/kWh |
| Aufschlag für besondere Netznutzung (vormals § 19 StromNEV-Umlage) | 1,558 ct/kWh | 1,559 ct/kWh |
| Stromsteuer (Regelsatz) | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe (je nach Gemeindegröße) | 1,32 bis 2,39 ct/kWh | 1,32 bis 2,39 ct/kWh |
Die drei Umlagen summieren sich 2026 auf rund 2,95 ct/kWh, etwa ein Fünftel des Niveaus der EEG-Umlage in ihren Spitzenjahren. Dazu kommen die regional unterschiedlichen Netzentgelte, die für Haushalte 2026 im Mittel rund 9 ct/kWh ausmachen; der Bund bezuschusst die Übertragungsnetzentgelte 2026 mit 6,5 Mrd. EUR. Die Stromsteuer wurde 2026 für das produzierende Gewerbe auf 0,05 ct/kWh gesenkt, für Haushalte bleibt der Regelsatz.
Einordnung
Die Abschaffung der EEG-Umlage hat die Förderkosten nicht beseitigt, sondern vom Stromverbrauch in den Bundeshaushalt verlagert. Für die Photovoltaik hat das zwei Folgen: Der Eigenverbrauchsvorteil ist um die Umlage kleiner geworden, und die Förderung konkurriert nun jedes Jahr im Haushalt mit anderen Ausgaben, was die Reformdebatte um das EEG 2027 prägt.
Häufige Fragen
Gibt es die EEG-Umlage 2026 noch?
Wie hoch war die EEG-Umlage zuletzt?
Mussten PV-Betreiber auf Eigenverbrauch EEG-Umlage zahlen?
Quellen
- netztransparenz.de – EEG-Umlagen 2012 bis 2022 (Übertragungsnetzbetreiber)
- netztransparenz.de – EEG-Finanzierungsbedarf 2026
- netztransparenz.de – EEG-Kontenübersicht
- Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), gesetze-im-internet.de
- netztransparenz.de – Offshore-Netzumlage 2026
- Bundesnetzagentur – Netzentgelte (Beschlusskammer 8)
- § 3 Stromsteuergesetz, gesetze-im-internet.de
- pv magazine – EEG-Konto schließt 2025 mit mehr als 1,5 Milliarden Euro Überschuss ab (13.01.2026)